Energiespeicher Riedl: Errichtung genehmigt

Das Planfeststellungsverfahren für das Pumpspeicher-Kraftwerk Riedl oberhalb des Donaukraftwerks Jochenstein im Landkreis Passau ist abgeschlossen, das Landratsamt hat die Einrichtung über 40 Jahre nach den ersten Gesprächen genehmigt.

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Ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss wurde in der Münchner Staatskanzlei von Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Umweltminister Thorsten Glauber und Landrat Raimund Kneidinger an den CEO der österreichischen Verbund AG, Michael Strugl, übergeben. Bund Naturschutz und Anwohner wollen das Projekt allerdings auf dem Klageweg stoppen.

Seit inzwischen über 40 Jahren wird über ein Pumpspeicherkraftwerk an der Donau diskutiert. Christian Rucker, Projektleiter Energiespeicher Riedl: „Der Standort für den Energiespeicher bietet zahlreiche Vorteile. Dazu zählt die Tatsache, dass der Speicher als Erweiterung des bestehenden Donaukraftwerks Jochenstein auf eine vorhandene Infrastruktur zurückgreifen kann.“

IHK-Hauptgeschäftsführer Alexander Schreiner nach der Entscheidung: „2011 startete mit dem Raumordnungsverfahren für den Energiespeicher Riedl ein komplexes und extrem aufwendiges Verfahren, an dem sich die IHK Niederbayern als Stimme der regionalen Wirtschaft intensiv beteiligt hat. In Stellungnahmen, Fachstellenäußerungen, Positionen oder zuletzt 2024 in sehr deutlichen, jeweils einstimmig verabschiedeten Resolutionen der IHK-Vollversammlung sowie des IHK-Gremiums Passau hat sich die Industrie- und Handelskammer von Anfang an für die Realisierung des Pumpspeicherkraftwerks ausgesprochen. In der Umfrage zum ‚IHK-Energiewendebarometer‘ wurde vor Kurzem erneut deutlich, wie kritisch die Wirtschaft den Stand der Energiewende in Deutschland und Niederbayern sieht. Die Unternehmen verzweifeln an endlosen und bürokratischen Genehmigungsverfahren, mangelhafter Infrastruktur sowie den im internationalen Vergleich sehr hohen Energiepreisen. Der Energiespeicher Riedl leistet einen wichtigen Beitrag für Versorgungssicherheit, Netzstabilität, Klimaschutz und auch Wirtschaftlichkeit sowie Preisstabilisierung – wenn er wie in dem nun vorliegenden Planfeststellungsbeschluss vorgesehen umgesetzt wird. In dem gesamten, seit 13 Jahren laufenden Verfahren wurden die Einwände und Argumente der Projektgegner bereits vielfach und umfassend berücksichtigt, im Ergebnis wurde der Bau des Kraftwerks aber immer befürwortet. Dieser Linie muss jetzt weiter gefolgt werden, der Energiespeicher Riedl gehört endlich auf die Zielgerade. Fragen der Energieversorgung und Energiepreise sind heute für Wirtschaft, Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Wohlstand in unserer Region noch entscheidender als zu Beginn der Planungen.“

Die Geschichte

November 2010
Die Regierung von Niederbayern leitet das Raumordnungsverfahren für den geplanten Bau des Pumpspeicherkraftwerks ein.

August 2011
Nach neun Monaten beendet die Regierung das Raumordnungsverfahren. Die DKJ bekommt Auflagen und Änderungsvorgaben, darunter die Verlegung des Ein- und Auslaufbauwerks.

August 2011
Die DKJ plant um. Mit zahlreichen Änderungen fällt die landesplanerische Beurteilung im Raumordnungsverfahren grundsätzlich positiv aus.

September 2012
Es beginnt das Planfeststellungsverfahren beim Landratsamt Passau.

2015
Nach mehreren Nachforderungen werden die Antragsunterlagen für vollständig und brauchbar erklärt.

Juli 2016
Auslegung der Antragsunterlagen in den angrenzenden Donaugemeinden in Deutschland und Österreich zur Bürgerbeteiligung.

2017
Neuerliche Nachforderungen der Behörde im Bereich Immissions- und Fischschutz.

2018-2021
Umfassende Überarbeitung der Antragsunterlagen aufgrund von Immissionsschutz, Aktualität der Antragsunterlagen und Gesetzesänderungen.

April 2022
Die Antragsunterlagen wurden von der Behörde wiederholt für vollständig und brauchbar erklärt.

Juli 2022
Neue Auslegung der Antragsunterlagen in den angrenzenden Donaugemeinden zur Bürgerbeteiligung.

Oktober 2023
Das Landratsamt Passau hält den zehntägigen Erörterungstermin ab.

2024-2025
Protokollierung des Erörterungstermins, Beantwortung von Fragen aus dem Erörterungstermin, Konkretisierung von Antragsunterlagen, Ausarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses.

16. September 2025
Die Planfeststellung ist nach 13 Jahren abgeschlossen. Der Beschluss wird übergeben.

Artikelnr: 320094